Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen mit AFI und gelten für alle erteilten Aufträge und sind Bestandteil aller Verträge.
1.2. Die AGB´s gelten bei der Geschäftsaufnahme mit AFI als stillschweigend anerkannt.
1.3. Von diesen AGB´s abweichende oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Tätigkeiten von AFI
2.1. AFI vermittelt Aufträge und/oder vertreibt, fertigt, verpackt und versendet Produkte für Auftraggeber in Industrie, Handel, Gastronomie.
2.2. AFI berät Kunden bei der Ausübung ihrer Einkaufs -und/oder Vertriebstätigkeiten.
2.3. AFI sucht im Auftrage von Kunden aktiv Lieferquellen und Lieferanten im nationalen und internationalen Industriebereich nach den von den Kunden gestellten Anforderungen.
2.4. AFI ist behilflich beim Abschluss von Werk- und Lieferverträge, welche von den Auftraggebern direkt mit den Auftragnehmern abgeschlossen werden.
2.5. AFI kann selbst als Auftraggeber auftreten und die Produkte auf eigene Rechnung vertreiben oder kann im Auftrag des Auftraggebers gegen eine zu vereinbarende Vergütung für die geleistete Tätigkeit dessen Produkte in seinem Namen vertreiben.
§ 3 Auftragsvermittlung, Vergütung
3.1. Kommen durch den Kontakt, die Vermittlung oder Beratung von AFI zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Verträge zustande, so hat AFI als Gegenleistung zu den Vermittlungs- und/oder Beratungstätigkeiten Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Honorares, einer stückzahlabhängigen Provision oder einer zeitlichen Vergütung durch den Auftraggeber.
3.2. Die Höhe des Honorares, der Provisionen oder der Vergütungen werden vertraglich für die jeweilige Tätigkeit vereinbart.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass im Falle einer erfolgreichen Auftragsvermittlung eine vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnete Auftragsbestätigung AFI vorgelegt wird und Folgeaufträge AFI schriftlich bekannt gemacht werden.
§ 4 Verträge
4.1. Alle Angebote von AFI erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden schriftlich von AFI bestätigt ist.
4.2. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend.
§ 5 Kündigung
5.1. Bestehen für Geschäftsverbindungen oder für Leistungen Vertragsverhältnisse zwischen AFI und dem Auftraggeber oder einem Auftragnehmer können diese mit einer Wirkung von 6 Monaten zu Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, es sei denn dass eine andere Vertragsdauer schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt.
5.3. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
5.4. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform.
§ 6 Gewährleistung
6.1. AFI verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und insbesondere überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
6.2. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb 14 Tagen schriftlich geltend zu machen.
6.3. Danach gilt die Leistung und/oder Lieferung als mangelfrei ausgeführt und angenommen.
6.4. Für Aufträge, welche im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers an Dritte erteilt werden, übernimmt AFI keinerlei Haftung oder Gewähr- leistung.
§ 7 Haftung
7.1. Schadensersatzansprüche gegen AFI sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen es sei denn AFI hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
7.2. Schadensersatzansprüche für Produktionsausfälle und/oder entgangenen Gewinn sind in jedem Falle ausgeschlossen.
7.3. AFI übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gelieferten Waren, sowie für deren Darstellungen, technische Ausführungen, Veröffentlichungen im Internet, in Katalogen und sonstigen Publikationen.
§ 8 Zahlung
8.1. Die von AFI gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der z.Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 10 Tagen nach Erstellungsdatum fällig.
8.2. Reklamationen beeinflussen die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht.
8.3. AFI behält sich vor, Lieferungen und Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu fordern.
8.4. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug behält sich AFI vor, weiter Lieferungen und Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge nicht zu auszuführen.
8.5. Zudem behält sich AFI vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen zu banküblichen Sätzen zu fordern.
8.6. Wird die Ausführung eines Auftrages nach der Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert so ist gleichwohl AFI das vereinbarte Honorar zu zahlen.
8.7. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungsbeträge verbleiben alle Rechte an erbrachten Leistungen sowie das Eigentum an gelieferten Waren bei AFI.
§ 9 Erfüllungsort
9.1. Erfüllungsort für die Leistungen und Lieferungen ist der Sitz der AFI.
§ 10 Gerichtsstand
10.1. Die Parteien vereinbaren – soweit gesetzlich zulässig – als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten den Gerichtsstand Koblenz.
10.2. Es gilt ausschließlich die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
§ 11 Änderungen und Ergänzungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Schlussbestimmung
12.1. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam/ nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeiten der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Dausenau, 10.10.2015